Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Hinblick auf die insolvente Noa Bank den Entschädigungsfall offiziell festgestellt. Die offizielle Feststellung ist Voraussetzung für den Beginn der Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Gegen die Noa Bank wurde beim Amtsgericht Düsseldorf indes ein Insolvenzverfahren eröffnet. weiterlesen…
Die noa bank hat zu wenig Eigenkapital – deshalb wurde es ihr von der deutschen Finanzaufsicht (Bafin) bereits im Juni untersagt, Kundeneinlagen anzunehmen der Kredite zu vergeben. Bislang hatte die noa bank die Einstellung ihrer Aktivitäten im Einlagengeschäft mit einem „Ansturm“ der Kunden begründet. weiterlesen…
