Gibt es Tagesgeld für Minderjährige, Schüler und Studierende?
Auch Minderjährige können mit einem Tagesgeldkonto rentabel Ersparnisse anlegen. Einzelne Anbieter sprechen die jugendliche Klientel direkt an. Bei der Mehrheit der Banken ist indes die Mithilfe der Erziehungsberechtigten gefragt, damit das Tagesgeldkonto eröffnet und genutzt werden kann. Für Studenten und volljährige Schüler gelten die üblichen Bedingungen, die für alle erwachsenen Kunden zugrunde gelegt werden.
Die Frage nach dem Tagesgeld für Minderjährige, Schüler und Studierende ist durchaus berechtigt. Denn den meisten Schülern ist die Frage der Eltern bestens bekannt, ob es nicht sinnvoller wäre, das Taschengeld oder den Verdienst aus dem Nebenjob für wichtige Anschaffungen rentabel anzulegen. Mit den klassischen Sparkonten ist kaum Rendite erzielbar, so dass die Alternative Tagesgeldkonto unbedingt zu prüfen ist. Für volljährige Schüler und Studenten stellt sich Frage, ob Tagesgeldeinlagen eine Option sind.
Natürlich können auch Auszubildende ihre Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto einlegen oder sogar mit mehreren Konten arbeiten, um möglichst hohe Zinserträge erreichen zu können. Explizit für Minderjährige bieten nur wenige Banken ihr Tagesgeldkonto an. In Frage kommt das Kontomodell aber dennoch auch für minderjährige Sparer. So reicht in der Regel die schriftliche Einverständniserklärung bzw. die Vollmacht der Erziehungsberechtigten. Der Ablauf kann in zwei Varianten vonstatten gehen.
In einigen Fällen müssen die Eltern ein gesondertes Formular ausfüllen. Mitunter müssen die Eltern aber einfach nur auf dem Antrag zur Kontoeröffnung ihre Erlaubnis erteilen, damit Minderjährige ein Tagesgeldkonto nutzen können. Diese Dokumente werden dann bei der Bank eingereicht.
Handelt es sich um Tagesgeld bei einer Direktbank, muss die Einverständniserklärung im Verlaufe des so genannten Post-Ident-Verfahrens samt Personalausweis des oder der Erziehungsberechtigten eingereicht werden. Auch der Ausweis des minderjährigen Kontonutzers (alternativ je nach Alter des Kindes reicht die Geburtsurkunde) muss für den Identifizierungsprozess durch die Mitarbeiter der Post eingereicht werden.
All diese Unterlagen müssen natürlich auch bei der persönlichen Kontoeröffnung bereitgehalten werden. Dass das Tagesgeldkonto auch für Minderjährige problemlos eröffnet werden kann, hat einen guten Grund. Nicht-volljährige Bankkunden dürfen ohnehin nur Konten auf Guthabenbasis führen. Eine Schuldenproblematik kann sich somit nicht ergeben. Übrigens ist die Frage nach dem Tagesgeldkonto für den Nachwuchs noch in anderer Hinsicht interessant.
Eltern, die aufgrund hoher Umsätze aus Geldanlagen möglicherweise Probleme mit den Grenzen für den so genannten Sparerfreibetrag haben könnten, haben so die Chance, die steuerliche Anrechnung ein stückweit zu umgehen, indem sie die Ersparnisse im Namen des Kindes anlegen.
Das Wichtigste zum Tagesgeld für Schüler und Studenten im Überblick:
- in Ausnahmefällen können Minderjährige ein Tagesgeldkonto allein eröffnen
- meist Einverständniserklärung der Eltern erforderlich
- Geburtsurkunde oder Ausweis des minderjährigen Kontoinhabers sowie Ausweis der Eltern bei Legitimation nötig (sowohl bei Filialen als auch bei Post-Ident-Abwicklung)
- Tagesgeldkonto ideale Alternative zum traditionellen Sparbuch
- Möglichkeit für Eltern, eigenes Kapital steuerfrei anzulegen
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wo kann ich Geschrieben am: 19. März 2010
“Der Ablauf kann in zwei Varianten vonstatten gehen. In einigen Fällen müssen die Eltern ein gesondertes Formular ausfüllen und” – danke! *g*